Im ersten Teil hat Markus Siegers geschrieben: "Kaum kratzt in unserem Land ein politisch interessierter Mensch an Tabuthemen, wird er stigmatisiert - auf gut Deutsch: gebrandmarkt. Das erfährt jeder am eigenen Leibe, der in der Öffentlichkeit stark verzerrte, manipulative Darstellungen der Leitmedien kritisiert."
Teil 2 - Mit dem Begriff Lügenpresse ist das Urteil verbunden, den Leitmedien die Legitimation zu entziehen. Ist dieses Urteil angemessen und korrekt?
Berlin, 12.5.2015 – von Markus Siegers
Im ersten Teil der Artikelserie haben wir den Begriff Lügenpresse definiert. Lügenpresse
- meint nicht nur die Printmedien, sondern auch Fernsehen und Rundfunk – also alle Medien.
- ist ein von elitären Minderheiten erheblich beeinflusstes System, das in unserer teildemokratisierten Gesellschaft entscheidende Bedeutung hat.
- ist die Verdichtung der wohlbegründeten und gut recherchierten Kritik an der tendenziösen, manipulativen Berichterstattung der Leitmedien.
- ist eine hoch aktuelle und brisante Zustandsbeschreibung des sich über die letzten Jahrzehnte immer stärker verdichtenden Konglomerats aus Medien, Politik und Großkonzernen.
- meint hingegen nicht die Gesamtheit der Journalisten und schließt auch nicht alle Verlage, Sender etc. mit ein – wohl aber die erschlagende Mehrheit der beiden letztgenannten - gemessen an Ihrer Verbreitung.
Der zweite Teil der Serie beschäftigt sich mit dem Legitimationsentzug, der mit dem Begriff Lügenpresse einhergeht. Hierzu schauen wir uns näher an:
- ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Richter feststellen, dass Politiker die Öffentlich-Rechtlichen beeinflussen. Und dass dieser Einfluss beim ZDF sogar entscheidend ist. Wir werden herleiten, dass die Richter mit diesem Urteil viel zu kurz gesprungen sind.
- ob der Anspruch an die Medien, der aus gesellschaftlicher Perspektive zu stellen ist, von den Medien erfüllt wird. Dabei wird gesellschaftliche Perspektive als die Perspektive des Systems „Demokratie“ verstanden – hört sich trockener an, als es ist. Versprochen!
- die verschiedenen Kundengruppen, die die Lügenpresse bedient -- welcher Anspruch an die Medien aus Perspektive der wichtigsten Kundengruppe berechtigt ist -- welche gegenläufigen Ansprüche die anderen Kundengruppen stellen.
Der zweite Teil der Serie „Lügenpresse“ verteilt sich deshalb auf mehrere Artikel.
Heute steigen wir mit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 20141 ein. Nebenbei werden wir feststellen, dass die Beschäftigung mit gesellschaftspolitischen Problemen nicht zwingend zu einem Kloß im Hals oder Bluthochdruck führen muss, sondern leicht verdaulich, unterhaltsam und informativ zugleich sein kann. Dieser Aspekt wird uns noch einmal in einem späteren Artikel begegnen – denn er ist nicht ganz unwichtig.
Zurück zum Urteil. Das ZDF fasst es auf seiner Homepage so zusammen:
„Im Kern fordert das Gericht, die „staatsnahen“ Mitglieder auf maximal ein Drittel des Fernsehrates zu beschränken.2“
Nun weiß ich, dass Juristen - also auch Richter und Rechtsanwälte - mit der Mathematik gerne mal auf Kriegsfuß stehen. Deshalb habe ich die Entscheidung des Gerichtes noch einmal nachgerechnet.
"ein Drittel" - oder auch 1/3 - sind immer noch 33%.
Wie wir alle wissen liegt die Schwelle zu einer einfachen Mehrheit bei 51% – großzügig bemessen.
51 = 33 + 18
Es fehlen den Politikern also künftig nur 18% um mit den Medien – überspitzt ausgedrückt - machen zu können, was sie wollen.
Nur 18 von 100 Menschen müssen also in Zukunft dazu bewegt werden, „richtig abzustimmen“, damit die Politiker die Öffentlich-Rechtlichen in Ihrem Sinne weiter lenken können.
Nun ist eine Gruppe von 100 Menschen furchtbar groß, 18 hört sich auch noch irgendwie ziemlich viel an, und die meisten werden verständlicherweise Schwierigkeiten haben, die Brisanz in diesen Zahlen zu erkennen.
Macht nichts! Wir vereinfachen uns das Ganze! Mathematisch korrekt.
In einem ersten Schritt stellen wir fest, dass 18 von 100 Menschen fast das Gleiche wie 20 von 100 Menschen ist.
Und 20 von 100 Menschen ist das gleiche Verhältnis wie 2 von 10 Menschen.
2 von 10 Menschen - das kann sich jeder vorstellen.
Liebes Gericht, Deine Entscheidung bedeutet, dass die im Fernsehgremium vertretenen Politiker nur 2 von 10 Menschen wirksam beeinflussen müssen, um Mehrheitsentscheidungen durchzubringen - auf gut Deutsch - um machen zu können, was sie wollen ...
2 von 10 Menschen, das ist aber nicht besonders schwer, liebes Verfassungsgericht. Aus dem Grüppchen von 10 Menschen werden die 2 die beeinflusst werden, ja immer noch von 3-en bedrängt, nämlich den 33% zugelassener Politiker.
3 sind stärker als 2.
Und jetzt spitzen wir unseren Bleistift und schauen noch etwas genauer hin. Wir erinnern uns, dass es eigentlich nicht 3 sind, sondern 3,3 (=33%) - und nicht 2 – sondern 1,8 (=18%).
Moment, dann sind das ja fast doppelt so viele?
Richtig: 1,8 verdoppeln = 1,8 + 1,8 = 3,6 – das liegt ziemlich nah an 3,3. In unserer imaginären Kleingruppe bedeutet doppelt so viel dann nicht 3 gegen 2, sondern
4 gegen 2.
Wir rechnen noch einen Schritt weiter, denn 4 gegen 2 kann man sich immer noch nicht gut genug vorstellen. Wissen Sie warum? Weil wir im Alltag relativ selten einer solchen Konstellation ausgesetzt sind und wir deshalb kein emotionales Repertoire dafür in unserem Kopf gespeichert haben.
Aber 2 gegen 1 – das hat jeder von uns schon sehr oft erlebt. Und
2 gegen 1
Ist das gleiche Verhältnis wie 4 gegen 2.
Wenn wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wirklich verstehen wollen – und zwar mathematisch hinreichend korrekt und in seiner Brisanz emotional angemessen – dann müssen wir uns vorstellen:
2 gegen 1
Das ist das Kräfteverhältnis, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil als fair erachtet!
Wem zu „2 gegen 1“ nicht selbst sofort zwei selbsterlebte Situationen aus der letzten Woche einfallen, kann sich nur nicht daran erinnern, denn Sie haben solche Situationen garantiert erlebt – einfach mal in der nächsten Woche drauf achten. Sie können auch einmal kurz an einem Kinderspielplatz vorbeischauen. Ich garantiere Ihnen, es dauert keine 10 Minuten und Sie werden eine solche Konstellation beobachten können – und vor allem, wie sie ausgeht…
Schauen wir doch einfach mal rüber: Da können noch so viele Kinder rumspringen: In dem ganzen Gewusel machten 2 Jungs einem einzelnen Kind klar, dass die 2 jetzt den Ball haben wollen. Na?
Und ich weiß nicht, wie es Euch Lesern so geht, aber wenn ich manchmal nicht verstehe, wie das Alles so funktioniert in der Politik und zufällig an einem Sandkasten mit Kindern vorbeikomme, dann hab ich mich schon öfters dabei ertappt zu denken: "Jaaaaa... So könnte es sein..." Macht Euch selbst mal den Spaß: Da backt nicht Eure Lieselotte das Sandtörtchen, sondern die Merkel. Und da kommen nicht Nachbars Lars und Henrik daher, und hauen das Törtchen kaputt, sondern Walter Steinmeier und Roland Koch.
Ich darf festhalten - mit Deiner 33% Quote für Politiker hast Du aber gar nicht gut gerechnet, liebes Gericht!
2 gegen 1!
Im Sandkasten! – Ähm –bei unseren Öffentlich-Rechtlichen!
Und besonders schwer machst Du es den Politikern auch sonst nicht, unbequeme Meinungen bei den Öffentlich-Rechtlichen zu „managen“. Denn die bananenrepublik-ähnlichen Verhältnisse gehen noch darüber hinaus. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten für diese Politiker, Einfluss auf die Öffentlich-Rechtlichen auszuüben. Wie das im Alltag aussieht? Schreibt uns Verfassungsrichter Paulus freundlicherweise in das veröffentlichte Urteil direkt hinein: wir nicht nur beim ZDF ein massives Problem haben.
Zum Schluss ein kleiner Ausflug in die Philosophie: Unsere Demokratie ruht auf verschiedenen Säulen. Eine ganz wichtige Säule der Demokratie – vor allem für uns Wähler - ist kritische, unabhängige Berichterstattung. Berichterstattung, die uns in die Lage versetzt treffend zu beurteilen, ob „unsere“ Vertreter – die Politiker – unsere Interessen auch angemessen vertreten.
Wir in Deutschland zahlen hingegen Zwangsabgaben für eine Politik-kritische Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen. Aber in der Realität kontrollieren die Politiker und Ihre Parteifreunde unsere Öffentlich-Rechtlichen - und damit uns. So sieht’s aus. Nicht in einer Bananenrepublik, sondern bei uns!
D a s liebe Leser, ist ein Grund für Legitimationsentzug! Und zwar auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Fortsetzung von Lügenpresse - Teil 2 folgt in Kürze. Markus Siegers, Berlin 9. Mai 2015
Markus Siegers
1Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html )
2Quelle: Homepage des ZDFs http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-funktion-vorsitz-und-mitglieder-25100018.html