Zwei Amtsgerichte in Bayern und Thüringen haben gegen die Maskenpflicht an Schulen entschieden, und die geballte Wut der Corona- Hysteriker auf sich gezogen. Nun schicken sie die Staatsänwälte los, um die Richter klein zu machen. Die Richter hatten sich gegen die Maskenpflicht, Testpflicht, Abstandsregeln und Homeschooling für Schüler ausgesprochen.
Das Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. Nun prüft die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. "Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der Nachrichtenagentur dpa.
In Thüringen hat die Staatsanwaltschaft bereits gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass sich der Richter einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mit. Inzwischen wurden die Wohn- und Arbeitsräume und das Auto des Richters durchsucht und ein Handy beschlagnahmt.
Die Urteile gehen der Bundesregierung gegen den Strich. Das die Staatsanwaltschaft die Durchsuchungen und weitere Maßnahmen, von einem Richter der wohl auf Linie ist, bewilligt bekommen hat, ist ein Vorgang den es in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat.
“…die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt.
Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)…”
Der Richter stellte fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Die Gewaltenteilung ist eigentlich ja so geregelt: Bei der klassischen Dreiteilung staatlicher Gewalt, auch trias politica genannt, unterscheidet man gesetzgebende Gewalt (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und richterliche Gewalt (Judikative). Hoheitsakte der Legislative sind die Gesetze, Hoheitsakte der Exekutive sind Verwaltungsakte und Hoheitsakte der Judikative sind gerichtliche Entscheidungen.
Baron de Montesquieu, auf den das Prinzip der Gewaltenteilung zurückgeht, spricht im französischen Original von la distribution des trois pouvoirs, von der „Verteilung der drei Gewalten“. Ziel sei es, durch Machtbegrenzung dem Missbrauch der Macht vorzubeugen. Macht steht gegen Macht: (Wikipedia)
Wer nicht einmal vor unabhängigen Richtern halt macht, achtet weder die Rechtsstaatlichkeit, noch den Bürger. Das sollte nun jedem zu denken geben. Der Richter und die Richterin haben in beiden fällen, das Kindeswohl als gefährdet gesehen, mehr nicht.
Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert – “Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” – erfolgte offenbar aus politischen Gründen.
Richter Dettmar wird vertreten vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate.
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