Der rot-rot-grüne Mietendeckel in Berlin ist verfassungswidrig: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war das Land nicht berechtigt, die Mieten in Berlin per Gesetz zu deckeln.
Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem Beschluss.
Seit dem Urteilsspruch ist klar, dass auf viele Mieter Nachzahlungen zukommen, weil sie in den vergangenen Monaten weniger Miete gezahlt haben, als sie ursprünglich mit ihren Vermietern vereinbart hatten.
Mieter, die mit einer Nachzahlung finanziell überfordert sein könnten, wolle man unterstützen, teilte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bereits unmittelbar nach dem Urteil der Karlsruher Richter mit.
Marvin Müller, Regionalvorstand von DIE JUNGEN UNTERNEHMER Düsseldorf/Niederrhein beurteilt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen folgendermaßen:
„Es ist eine schwere Niederlage für den rot-rot-grünen Senat in Berlin. Das rot-rot-grüne Bündnis wollte zwar mehr günstigen Wohnraum schaffen, aber das ist leider völlig misslungen. Stattdessen leiden jetzt die Mieter unter Nachzahlungen. “
Müller fährt fort: „Der Berliner Senat muss die ideologischen Scheuklappen ablegen und handeln.
Das heißt: wirksame Rahmenbedingungen und Maßnahmen schaffen, um das Wohnraumangebot zu erhöhen, als da wären u.a.: mehr Investitionsanreize schaffen, für schnelle Genehmigungsverfahren sorgen, mehr Bauland zur Verfügung stellen, das Bauen erleichtern.“
DIE JUNGEN UNTERNEHMER sind das Forum für junge Familien- und Eigentümerunternehmer bis 40 Jahre.
Unter dem Motto Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung bezieht der Verband klar Stellung für eine wettbewerbsorientierte und soziale Marktwirtschaft sowie gegen überflüssige Staatseingriffe.
Die Verbandsmitglieder sind Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens.
Familienunternehmer fordern Testannahmepflicht für Beschäftigte
Der Verband der Familienunternehmer verlangt für Beschäftigte in Betrieben eine Pflicht, Coronatests anzunehmen. „Solange es nicht gleichzeitig auch eine Testannahmepflicht für Beschäftigte gibt, ist die Testangebotspflicht durch die Arbeitgeber eine widersprüchliche Maßnahme“, sagte Verbandspräsident Reinhold von Eben-Worlée der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).
Im übrigen bleibe es dabei, dass der Arbeitsplatz „im Grundsatz kein Infektionstreiber“ sei. „Die Testangebotspflicht schürt lediglich unbegründetes Misstrauen gegen die Wirtschaft“, sagte Eben-Worlée.